Rechtsanwalt für Spätaussiedlerrecht
Spätaussiedler haben in Deutschland einen besonderen rechtlichen Status. Spätaussiedler haben jedoch in Deutschland auch immer wieder mit juristischen Problemen zu kämpfen – sei es, weil man eine Statusänderung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (z. B. von § 7 BVFG auf § 4 BVFG) erreichen will, einen Familiennachzug umsetzen oder die Einbeziehung von Familienangehörigen in den eigenen Aufnahmebescheid durchführen möchte.
Deshalb setzt sich Rechtsanwalt Lewinski z. B. für Sie ein, wenn es um eine Familienzusammenführung geht, sich Schwierigkeiten bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zeigen oder ein sonstiger Härtefall auftritt.
Spätaussiedler, Spätaussiedlerbescheinigung und Staatsangehörigkeit
Wer Spätaussiedler, Vertriebener, Heimatvertriebener oder Sowjetzonenflüchtling ist, wird im BVFG ausdrücklich definiert. Wer sich nach den gesetzlichen Definitionen zu diesen Gruppen zählen kann, profitiert von bestimmten Regelungen des BVFG.
So ist ein Aufenthalt in Deutschland – unabhängig von allgemeinen Vorschriften des Ausländerrechts – möglich. Zudem wird ein sog. Aufnahmeverfahren inkl. Registrier- und Verteilungsverfahren durchgeführt, falls Sie Spätaussiedler sind bzw. sein könnten. Das Aufnahmeverfahren endet bestenfalls mit einem sog. Aufnahmebescheid. Dieser Bescheid ist von grundlegender Bedeutung: Er ist die Bescheinigung dafür, dass Sie Spätaussiedler sind und damit die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das ist wiederum die Grundlage dafür, in Deutschland Sozialleistungen zu erhalten (gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Wohngeld etc.)
Rechtsanwalt Lewinski begleitet vor allem Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion in diesen Aufnahmeverfahren von Anfang an bis zur Erteilung des Aufnahmebescheides.
Familienzusammenführung: Einbeziehung in Aufnahmebescheid
Für viele Spätaussiedler ist Familienzusammenführung ein wichtiges Thema. Denn oft sind z. B. (erwachsene) Kinder oder andere Angehörige noch nicht nach Deutschland gezogen. Inzwischen ist der Nachzug von Familienangehörigen nicht ganz einfach: Familienangehörige wie z. B. Ehegatten oder Kinder müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können. Nur dann ist eine Einbeziehung in den Aufnahmebescheid in Deutschland möglich. Zwar ist eine Einreise nach Deutschland für Ehepartner bzw. minderjährige Kinder auch über das Ausländerrecht und Visa möglich. Die Einbeziehung in einen bestehenden Aufnahmebescheid bietet aber zahlreiche Vorteile, u. a. im Hinblick auf eine deutsche Staatsbürgerschaft auch für den Ehegatten und Kinder.
Genadi Lewinski unterstützt Sie als Rechtsanwalt für Spätaussiedlerrecht auch dabei, Familienangehörige nach Deutschland zu holen und bestenfalls in Ihren Aufnahmebeschied einzubeziehen.
Spätaussiedler – Rechtsanwalt Lewinski
Als russischer Muttersprachler und erfahrener Anwalt für Aussiedlerrecht ist Rechtsanwalt Lewinski der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie als Spätaussiedler Unterstützung von einem Anwalt benötigen. Rechtsanwalt Lewinski ist mit dem Bundesvertriebenengesetz vertraut, berät Mandanten mit viel praktischer Erfahrung und vertritt Mandanten vor allen Behörden und Gerichten.
Eine Sprachbarriere gibt es bei Herrn Lewinski nicht: Neben Deutsch spricht er fließend Russisch und Ukrainisch und kann Spätaussiedler damit ohne jede Sprachbarriere in Deutschland unterstützen. Sie können sich sicher sein, mit Rechtsanwalt Lewinski einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der für Ihr Anliegen ein offenes Ohr hat, ehrlich mit Ihnen umgeht und anschließend alles versuchen wird, um Ihre Ziele zu erreichen.
Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Spätaussiedlerrecht in Bielefeld und Umgebung, der aber auch deutschlandweit für Sie aktiv wird? Einen Anwalt, der Sie auch auf Russisch, Ukrainisch oder Englisch beraten kann? Sprechen Sie Rechtsanwalt Genadi Lewinski gerne an, telefonisch unter +49(0)521 522 76 60 oder per E-Mail an info@ra-lewinski.de
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