RECHTSGEBIETE

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht spielt in nahezu allen Unternehmen von Beginn an eine wichtige Rolle. Der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung kommt v. a. bei der Unternehmensgründung wesentliche Bedeutung zu. Sind doch entscheidende Fragen wie etwa Haftungs-, Buchführungs- und Publikationspflichten sowie nicht zuletzt steuerliche Aspekte von der Wahl der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Aber auch im laufenden Geschäftsbetrieb eines Unternehmens können Fragen des Gesellschaftsrechts immer wieder eine Rolle spielen, z. B. bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.

Rechtsanwalt Lewinski unterstützt mit seiner Kanzlei in Bielefeld Unternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts – deutschlandweit und auch mit Bezug zu Russland und der Ukraine.

Gesellschaftsrecht: Beratung von Unternehmen in Deutschland, Russland und der Ukraine

Rechtsanwalt Lewinski berät Unternehmen und Unternehmer aus dem In- und Ausland als deutscher Rechtsanwalt im deutschen Gesellschaftsrecht: im Zusammenhang mit der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und z. B. auch im Zusammenhang mit Geschäftsführerverträgen und Geschäftsführerhaftung. Zudem ist er der richtige Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Gründung von Joint Ventures, der Umstrukturierung von Gesellschaften oder einem Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf (Mergers and Acquisition, M&A).

So kann er auch Unternehmen aus dem Ausland dabei unterstützen, in Deutschland z. B. eine Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte zu gründen oder über Ländergrenzen hinweg mit Unternehmen in Deutschland zu kooperieren. Nicht zuletzt kann er als Anwalt mit russischen Wurzeln und mit umfassendem Wissen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Russland und der Ukraine deutsche Unternehmen u. a. bei einer Firmengründung in Russland oder in der Ukraine professionell behilflich sein.

Stiftungsrecht: Stiftung gründen etc.

Das Stiftungsrecht ist mit dem Gesellschaftsrecht eng verbunden. Die Gründung einer Stiftung kann dabei dazu dienen, ein Unternehmen oder privates Vermögen für die Zukunft zu schützen oder finanzielle Mittel zweckgebunden und steueroptimiert einem guten Zweck (gemeinnützige Stiftung) bzw. der eigenen Familie (Familienstiftung) zukommen zu lassen.

Rechtsanwalt Lewinski unterstützt deshalb Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in allen Rechtsfragen zum Thema Stiftung, im Zusammenhang mit der Stiftungssatzung und auch der Verwaltung der Stiftung bzw. des Stiftungsvermögens.

Gesellschaftsrecht & Stiftungsrecht auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch

Rechtsanwalt Lewinski spricht fließend Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch. Diese sprachlichen Fähigkeiten und sein Wissen um wirtschaftsrechtliche Zusammenhänge im deutschen, russischen und ukrainischen Rechts- und Sprachraum machen ihn zum idealen anwaltlichen Berater für Unternehmen, die geschäftliche Kontakte mit Russland und der Ukraine unterhalten oder planen – v. a. im Hinblick auf Unternehmensgründungen und Fragen des Gesellschaftsrechts.

Als beeidigter Übersetzer vereint Rechtsanwalt Lewinski juristische Kompetenz als Wirtschaftsanwalt mit professionellen Sprachkenntnissen. So ist er einerseits in der Lage, Mandanten Sachverhalte eines anderen Rechtsraumes in der eigenen Sprache verständlich zu machen. Andererseits kommt es aufgrund seiner sprachlichen Kompetenzen und aufgrund seines kulturellen Verständnisses für Parteien beider Rechtsräume nicht zu Missverständnissen, wenn unterschiedliche Sprachen und Kulturen in einem rechtlichen / geschäftlichen Sachverhalt aufeinandertreffen. Das kann viele Türen öffnen und jederzeit ein günstiges Verhandlungsklima schaffen.

 

Sie benötigen einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Bielefeld oder Umgebung? Sie wünschen sich einen Anwalt, der auch Russisch, Ukrainisch oder Englisch spricht? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Lewinski telefonisch unter +49(0)521 522 76 60 oder per E-Mail an info@ra-lewinski.de