Markenrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz spielt in vielen Unternehmen eine wichtige Rolle, vor allem in Form des Markenrechts und Wettbewerbsrechts. Sachverhalte in Unternehmen, die diesen Bereichen zuzuordnen sind, sollten deshalb professionell anwaltlich betreut werden – national und international.

Rechtsanwalt Lewinski berät und vertritt als Anwalt für Wirtschaftsrecht Unternehmer und Unternehmen in seiner Kanzlei in Bielefeld u.a. im Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Dabei zeichnet RA Lewinski vor allem aus, dass er Unternehmen auch im internationalen Wettbewerbsrecht beraten und vertreten kann – bei Bedarf auch auf Englisch, Russisch und Ukrainisch.

Wettbewerbsrecht

Im Bereich Wettbewerbsrecht sind v.a. Unternehmenskommunikation und Marketing solche Bereiche, in denen es in Unternehmen zu rechtlichen Fehlern kommen kann. Andererseits begehen in diesen Bereichen auch Wettbewerber nicht selten Rechtsverletzungen zum Nachteil des eigenen Unternehmens. In beiden Fällen können Wettbewerbsverletzungen erhebliche (wirtschaftliche) Schäden und Image-Schäden verursachen. Diese Schäden gilt es bestenfalls zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Rechtsanwalt Lewinski berät, unterstützt und vertritt deshalb Unternehmen in allen Fragen des Wettbewerbsrechts – auch international: präventiv, z.B. bei der Planung und Gestaltung von Werbung und Unternehmenskommunikation (Websites, Newsletter, Marketingkampagnen etc.), aber auch, wenn es bereits zu Rechtsverletzungen gekommen ist.

So mahnt er Wettbewerbsverletzungen von Wettbewerbern ab, fordert ggf. Schadensersatz etc. (bspw. Abmahnung inkl. Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung) und geht bei Bedarf mit einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsverletzungen vor. Er ist aber auch Ihr Ansprechpartner und Rechtsvertreter, wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen von einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung betroffen sind und Unterstützung außergerichtlich bzw. vor Gericht benötigen.

Markenrecht

Neben dem Wettbewerbsrecht spielt das Markenrecht im gewerblichen Rechtsschutz eine wichtige Rolle für Unternehmen. Nicht selten sind Marken in Unternehmen wertvolle Wirtschaftsgüter, die effektiv geschützt werden sollten. So sollten z.B. Unternehmensnamen und/oder Produktnamen effektiv durch Eintragung einer Marke geschützt werden, wenn dies möglich ist: in Deutschland, aber bei Bedarf auch im Ausland – vor allem, wenn ein Unternehmen international agiert.

Rechtsanwalt Lewinski ist als Wirtschaftsanwalt deshalb auch Ihr Ansprechpartner, wenn Ihr Unternehmen national oder international anwaltliche Unterstützung im Markenrecht benötigt. So führt er z.B. Markenrecherchen durch, aber auch die Anmeldung von Marken im gewünschten Schutzumfang. Nicht zuletzt geht er für Sie aber auch gegen Markenverletzungen vor und ist behilflich, wenn Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen eine Markenverletzung in Form einer Abmahnung o.Ä. vorgeworfen wird.

Fachgerechte und freundliche Beratung – gerne auch in russischer Sprache

Als russischer Muttersprachler berät Rechtsanwalt Lewinski gerne auch auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch. Sollten entsprechende Dolmetscherdienste benötigt werden, können Sie sich diesbezüglich ebenfalls an Genadi Lewinski wenden, da er beeidigter Übersetzer für Russisch und Ukrainisch ist.

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Markenrecht oder (internationales) Wettbewerbsrecht? Sie suchen einen Rechtsanwalt, der bei Bedarf auch Englisch, Russisch, Ukrainisch spricht? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Lewinski direkt telefonisch unter +49(0)521 522 76 60 oder per E-Mail an info@ra-lewinski.de

PROFESSIONELL

Wissen und Erfahrung sind unser Grundfundament der professionellen Fallbearbeitung

MEHRSPRACHIG

Wir sprechen eine gemeinsame Sprache mit Ihnen! Reibungslose Kommunikation in englischer, russischer, deutscher und ukrainischer Sprache!

HOCHWERTIG

Langjährige Erfahrung und Zufriedenheit unserer Mandanten, ist für uns die beste Empfehlung.

KREATIV

Kreative Fallbearbeitung und individuelle Herangehensweise

VERTRAULICH

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht bildet die unverzichtbare Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen uns und unseren Mandanten