Scheidung & einvernehmliche Scheidung

Ehepaar dabei die Scheidung zu unterschreiben

Auch Ehepaare, die „im Guten“ auseinandergehen, wollen oftmals nach einer Trennung auch rechtlich mit einer Scheidung einen Schlussstrich ziehen.

Will man sich scheiden lassen, führt dann aber kein Weg am Familiengericht vorbei. Denn jede Scheidung erfordert ein Verfahren vor dem Familiengericht. Eine Aufhebung der Ehe z.B. beim Standesamt ist nicht möglich – auch wenn man sich wirklich in allem einig ist! Ist man sich mit seinem Ex-Partner*in über die Scheidung einig, kann die Scheidung als „einvernehmliche Scheidung“ aber auch vor Gericht relativ schnell erfolgen.

Für eine möglichst schnelle, einvernehmliche Scheidung bieten wir Ihnen über unsere Website eine sogenannte „Online-Scheidung“ an. Hier geht es zum Formular „Online-Scheidung“ .

 

Einvernehmliche Scheidung – wann ist das möglich?

Sind Sie sich mit Ihrem Partner*in einig, dass Sie sich scheiden lassen wollen, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Diese Art der Scheidung hat für alle Beteiligten Vorteile: sie geht deutlich schneller „über die Bühne“, ist psychisch eine deutlich geringere Belastung und ist in aller Regel deutlich günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit.

„Sofort“ ist aber auch eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich: auch wenn Sie sich einig sind, muss das Trennungsjahr abgelaufen sein – allerdings erst, wenn die Scheidung vom Familiengericht im Scheidungstermin ausgesprochen wird. Den Scheidungsantrag kann man schon einige Monate nach der Trennung stellen! Im besten Fall sind Sie dann ein Jahr nach dem offiziellen Trennungsdatum geschieden.

Sie sind sich mit Ihrem Partner*in über die Scheidung einig und wollen sich nun schnell scheiden lassen? Kontaktieren Sie uns – wir klären zeitnah mit Ihnen, was nun zu tun ist! Sie erreichen uns telefonisch in Bielefeld unter +49 (0)521 522 76 60 !

 

Unterhalt, Sorgerecht etc.: Scheidungs­folgen­vereinbarung macht Sinn!

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss man sich über die Folgesachen (z.B. Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich etc.) nicht zwingend einig sein. Denn die Entscheidung über diese Punkte kann man ganz oder teilweise von der Scheidung trennen. Ist man sich z.B. über Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich etc.

  • nicht einig, kann man diese Punkte in einem gesonderten Verfahren vom Gericht beurteilen lassen, ohne dass sich die Scheidung selbst verzögert.
  • einig, kann man diese Punkte einvernehmlich in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung regeln.

 

In der Scheidungsfolgen­vereinbarung legt man z.B. einvernehmlich fest, wie das Sorgerecht gestaltet sein soll, wer wieviel Unterhalt bekommt etc. Das Gericht muss dann über diese Punkte nicht entscheiden – das spart Zeit, Geld und Nerven!

Sie wollen die Scheidungsfolgen mit Ihrem Noch-Ehepartner einvernehmlich regeln? Kontaktieren Sie uns gerne zunächst unverbindlich! Sie erreichen uns telefonisch in Bielefeld unter +49 (0)521 522 76 60 !

 

Scheidungsanwalt: Reicht ein Anwalt für beide Partner?

Laut Gesetz muss ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag für einen Ehepartner beim Familiengericht stellen. Ganz ohne Anwalt ist also auch eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich.

Ist man sich aber über die Scheidung einig und hat man die Folgesachen z.B. in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung geregelt, kann auch ein Rechtsanwalt ausreichen. Denn dem Scheidungsantrag des einen Ehepartners kann der andere Partner ohne anwaltliche Unterstützung zustimmen.

Sobald aber Uneinigkeit über einzelne Punkte der Scheidung besteht (Unterhalt, Sorgerecht etc.), sollten beide Partner einen eigenen Anwalt beauftragen, damit „niemand über den Tisch gezogen wird“ – rechtlich und finanziell!

Sie wollen sich scheiden lassen und sind auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt? Kontaktieren Sie uns! Sie erreichen uns telefonisch in Bielefeld unter +49 (0)521 522 76 60 !

 

 

Unser Video zum Thema Scheidung