Mündliche Vereinbarung – und was kommt als nächstes?



     Oft höre ich die Meinung von Leuten, dass ein Vertrag in Deutschland nur gültig ist, wenn er schriftlich geschlossen wurde. In der Tat ist diese Meinung falsch.

     Verträge in Deutschland sind im Allgemeinen auch dann rechtlich bindend, wenn sie mündlich abgeschlossen werden. Im Alltag schließen wir oft Kaufverträge ab, ohne sie zu verstehen. Ein typisches Beispiel dafür ist eine Bäckereifahrt. Der Käufer kommt zum Verkäufer, gibt Geld für ein Brötchen. Daraufhin nimmt der Verkäufer das Geld an und gibt dem Käufer das Brötchen. In diesem Beispiel wurde eine Verkaufstransaktion durchgeführt.      Die Möglichkeit, einen Vertrag mündlich abzuschließen, gilt auch für viele andere Transaktionen. Natürlich gibt es Transaktionen, bei denen Sie die schriftliche oder gar notarielle Form einhalten müssen.

     Schriftform ist obligatorisch, zum Beispiel bei Kreditverträgen mit Verbrauchern und Garantien. Immobilienkaufverträge erfordern beispielsweise eine notarielle Form.

     Mündliche Verträge haben den Vorteil, dass sie schnell und ohne Schreibarbeit abgeschlossen werden können. Schwierigkeiten bei mündlichen Verträgen ergeben sich, wenn eine der Parteien den Inhalt der mündlichen Vereinbarung nicht einhält oder den Vertragsabschluss vollständig vergessen hat und die vertraglichen Verpflichtungen vollständig ablehnt.

     Wenn Sie nach Abschluss des Vertrags nicht mehr sicher sind, ob die andere Partei den Vertrag einhält, können Sie in diesem Fall versuchen, den Vertrag nach Abschluss des Vertrags schriftlich zu fixieren oder die andere Partei von der schriftlichen Bestätigung zu überzeugen. Wenn dies unmöglich ist und Ihr Partner endgültig ablehnt, können Sie darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, vor einem deutschen Gericht einen Anspruch auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zu erheben.

     In diesem Fall gibt es häufig ein Problem, den Abschluss eines mündlichen Vertrags nachzuweisen, da die Partei, die Forderungen vor Gericht erhebt, grundsätzlich den Nachweis des tatsächlichen Vertragsschlusses erbringen muss. Die Partei des Gegners kann den Abschluss eines mündlichen Vertrags ganz oder teilweise ablehnen.

     Aber auch in diesen Fällen ist die Darstellung von Ansprüchen nicht hoffnungslos.

     Als Beweis für den Vertragsschluss können die bei Vertragsabschluss anwesenden und dessen Inhalt bekannten Gerichtszeugen genannt werden. Ein Zeuge in Deutschland kann jeder Einzelne sein, auch Kinder. Familienangehörige einer der Parteien können auch Zeugen vor Gericht sein. Die Anzahl der Zeugen spielt keine Rolle. Nur weil der Feind zwei Zeugen gerufen hat und Sie eins sind – das bedeutet nicht, dass Sie vor Gericht verloren haben.

     Entscheidend vor einem Gericht in Deutschland ist die Glaubwürdigkeit der Aussage eines Zeugen. Diese Frage wird vom Gericht bei der Aussage durch Fragen entschieden.

     Handelt es sich bei einer der Parteien um einen Verbraucher, so kann es sein, dass er mündlich geschlossene Verträge und damit zusammenhängende Verpflichtungen mit den geringsten Schwierigkeiten ablehnen kann. Dies gilt insbesondere für Verträge, die vor der Haustür einer Wohnung, telefonisch oder über das Internet geschlossen werden.

     Wenn ein Verbraucher mündlich einen Vertrag mit einem Unternehmer eingeht, beginnt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Ware erhalten hat und der Unternehmer das Recht zur Kündigung des Vertrags in Textform angezeigt hat. Ein mündlicher Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag reicht nicht aus, und in diesem Fall kann der Verbraucher auch innerhalb von 6 Monaten vom Vertrag zurücktreten.

     Wie Sie sehen, führt der mündliche Abschluss des Vertrages je nach Situation zu bestimmten Konsequenzen. Daraus können wir schließen, dass mit einer mündlichen Vereinbarung nicht alles verloren ist!