RECHTSGEBIETE

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist relativ kompliziert. Rechtsberatung sollte gerade in diesem Bereich von einem Rechtsanwalt erfolgen, der mit den verschiedenen Vorschriften vertraut ist und viel Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Denn unprofessionelle Beratung kann für Betroffene schwerwiegende Folgen haben, z. B. eine Ausweisung oder Abschiebung.

Rechtsanwalt Lewinski ist in Bielefeld und Umgebung im Ausländerrecht Ihr Ansprechpartner ausschließlich in folgenden Angelegenheiten:

  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis nach dem Programm der Blauen Karte EU
  • Familienzusammenführung nach Eheschließung

Aufenthalt in Deutschland

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Lewinski im Ausländerrecht sind die Themen Aufenthalt bzw. Aufenthaltserlaubnis; allerdings nur, wenn es z. B. darum geht, ein Blue Card Visum zu beantragen oder z. B. nach einem Studium im Ausland in Deutschland arbeiten zu dürfen. Er ist aber auch behilflich, wenn es darum geht, z. B. für Familienangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten, Visa für die Familienzusammenführung zu erhalten (Ehegattennachzug, Kindernachzug) oder einen Aufenthaltstitel für Selbstständige zu erwirken, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Aufgrund seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im deutschen, russischen und ukrainischen Rechts- und Sprachraum kann er verlässlich Beistand in diesen Fragen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland leisten. Wird eine Aufenthaltserlaubnis in diesem Zusammenhang nicht erteilt oder verlängert, geht Rechtsanwalt Lewinski nicht zuletzt gegen eine Ausweisung bzw. gegen eine (drohende) Abschiebung vor.

Einbürgerung in Deutschland aus Russland / Ukraine

Ein zweiter Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Lewinski im Ausländerrecht ist das Thema Einbürgerung. Mit langjähriger Erfahrung und mit umfassenden Kenntnissen des deutschen, russischen und ukrainischen Rechts- und Sprachraumes ist Rechtsanwalt Lewinski in allen Fragen rund um das deutsche Einbürgerungsrecht Ihr kompetenter und engagierter Berater.
So unterstützt Genadi Lewinski Personen dabei, über eine Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland erfüllt sind und z. B. bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt.

Rechtsanwalt Ausländerrecht Russisch und Ukrainisch

Genadi Lewinski ist deutscher Rechtsanwalt, spricht jedoch auch fließend Russisch, Ukrainisch und Englisch – er ist auch beeidigter Übersetzer für die russische Sprache und ukrainische Sprache vor deutschen Behörden und Gerichten.

So ist er in der Lage, vor allem Personen aus Russland und der Ukraine zu unterstützen: Einerseits ist er mit dem russischen und ukrainischen Rechtsraum besonders vertraut. Andererseits ist Anwalt Genadi Lewinski so in der Lage, Mandanten rechtliche Sachverhalte in ihrer Muttersprache zu erklären. Das verhindert sprachliche Missverständnisse und trägt so dazu bei, dass Rechtsfragen im Ausländerrecht von ihm effektiv geklärt werden können. Spätaussiedler und ihre Angehörigen unterstützt Anwalt Lewinski zudem in allen Fragen des Spätaussiedlerrechts.

 

Sie benötigen einen Anwalt für Ausländerrecht in Bielefeld und Umgebung, der Sie auch auf Russisch, Ukrainisch oder Englisch beraten kann? Sie erreichen Rechtsanwalt Genadi Lewinski telefonisch unter +49(0)521 522 76 60 oder per E-Mail an info@ra-lewinski.de