Hält sich ein Arbeitgeber bei einer Kündigung nicht an Regelungen des Arbeitsrechts, kann die Kündigung eines Arbeitsvertrages unwirksam sein und das Arbeitsverhältnis trotz ausgesprochener Kündigung weiter bestehen.
Dann ist es wichtig, gegen die Kündigung rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen: klagt man nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, gilt die Kündigung immer als wirksam, egal wie rechtswidrig die Kündigung ist!
Sie wollen prüfen lassen, ob die Kündigung Ihres Arbeitgebers wirksam ist oder nicht? Kontaktieren Sie uns per E-Mail an oder telefonisch in Bielefeld unter +49 (0)521 522 76 60 !
Nein. Eine Kündigung kann wirksam sein, ohne dass der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung hat. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) legt fest, dass der Arbeitgeber nur einen Kündigungsgrund nachweisen können muss, wenn der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer
In Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern greift das KSchG nicht. Deshalb kann ein Arbeitgeber in kleinen Unternehmen einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsgrund kündigen. Eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ist dann nicht möglich.
Sie wissen nicht, wie viele Mitarbeiter Ihr Arbeitgeber beschäftigt und ob Sie Kündigungsschutz genießen? Wir klären das! Rufen Sie uns in Bielefeld an unter +49 (0)521 522 76 60 oder schreiben Sie eine E-Mail an !
In größeren Unternehmen genießen Mitarbeiter, die länger als sechs Monate am Stück für das Unternehmen arbeiten, Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag deshalb nur kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt und er das beweisen kann. Liegt kein Kündigungsgrund vor, kann der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
Es gibt drei Arten der Kündigung, gegen die sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage wehren kann. Eine
Ihnen wurde gekündigt, aber einen Grund für Ihre Kündigung gab es nach Ihrer Meinung nicht? Wir prüfen Ihre Kündigung und erheben bei Bedarf Kündigungsschutzklage! Kontaktieren Sie uns per E-Mail an oder telefonisch in Bielefeld unter +49 (0)521 522 76 60 !
Wer gegen eine Arbeitgeberkündigung vor dem Arbeitsgericht vorgehen will, darf sich nicht zu lange Zeit lassen! Das Kündigungsschutzgesetz schreibt vor: wird nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben, gilt die Kündigung als wirksam!
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