RECHTSGEBIETE

Handelsrecht

Das Handelsrecht bildet die rechtliche Grundlage für die Handels- und Geschäftstätigkeit von Kaufleuten und hat dabei großen Einfluss auf Rechte und Pflichten – vor allem in nationalen und internationalen Kaufverträgen.

Rechtsanwalt Lewinski unterstützt als Wirtschaftsanwalt in Bielefeld und Umgebung seit Jahren deutsche und russische Unternehmen in Rechtsfragen zum deutschen, russischen und ukrainischen Handelsrecht.

Handelsrecht & (internationale) Verträge

Handelsrecht spielt national und international vor allem in (Kauf-)Verträgen eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund gilt es, bestenfalls bereits bei der Vertragserstellung und bei Vertragsverhandlungen auf handelsrechtliche Details Rücksicht zu nehmen. Das trägt dazu bei, dass Verträge in handelsrechtlichen Aspekten keinen oder nur wenig Interpretationsspielraum zulassen. So werden rechtliche Unsicherheiten in Verträgen vermieden – vor allem bei internationalen Verträgen.

Ob es sich um nationale oder internationale (Kauf-)Verträge handelt – auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch oder Englisch: Rechtsanwalt Lewinski übernimmt die vollständige Vertragsgestaltung auf Russisch und Deutsch. Auch internationale Kaufverträge auf Ukrainisch gestaltet er zuverlässig, sodass sie u.a. im Hinblick auf das Handelsrecht für Sie rechtssicher und eindeutig sind. Er klärt für Sie außerdem Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen und ist z. B. auch Ihr Ansprechpartner für Ihre Interessenvertretung in internationalen Schiedsgerichtsverfahren.

Natürlich werden auch Angelegenheiten des nationalen Rechts – ob im deutschen Recht, russischen Recht oder ukrainischen Recht – verlässlich von RA Lewinski bearbeitet: Er erstellt, prüft und verhandelt z.B. auch einen Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag etc. stets individuell und prüft gründlich auf Rechtssicherheit nach der jeweils maßgeblichen Rechtsordnung.

Handelsrecht – auch auf Russisch, Ukrainisch, Englisch

Rechtsanwalt Lewinski verfügt über langjährige Berufspraxis im russischen, ukrainischen und deutschen (Handels-)Recht. Er ist deshalb mit allen wirtschaftsrechtlichen Fragen in diesen Sprach- und Rechtsräumen bestens vertraut. Außerdem verfügt er über große praktische Erfahrung in diesem Umfeld und kann Ihnen somit immer Rechtsrat geben, der auch in der praktischen Umsetzung und im jeweiligen Kulturkreis funktioniert.

Zudem ist Rechtsanwalt Lewinski zugelassener Dolmetscher für die russische und ukrainische Sprache. Seine Sprachkenntnisse sorgen dafür, dass es gerade in Verhandlungen oder Auseinandersetzungen über Verträge mit Vertragspartnern aus Russland und der Ukraine nicht zu sprachlichen Missverständnissen kommt. Das führt für alle Beteiligten zu größtmöglicher Rechtssicherheit. Außerdem können diese sprachlichen Kompetenzen in zahlreichen Situationen eine vorteilhafte Verhandlungsposition schaffen und so manche Türe öffnen.

 

Sie sind auf der Suche nach einem verlässlichen Ansprechpartner bei allen kaufmännischen Rechtsproblemen im Handelsrecht sowie bei speziellen Fragen des deutsch-russischen / deutsch-ukrainischen Handelsrechts und Vertragsrechts? Sie erreichen Rechtsanwalt Genadi Lewinski in Bielefeld telefonisch unter +49(0)521 / 522 76 60 oder per E-Mail an info@ra-lewinski.de